AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Wörtereule Lektorat und Korrektorat

Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Dienstleistungserbringerin Rebekka Haindl, BSc, der Inhaberin von Wörtereule Lektorat und Korrektorat (nachstehend „Sprachdienstleisterin“), mit Vertragspartnern (nachstehend „Auftraggeber“), die eine oder mehrere auf der über die Website angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Sprachdienstleisterin schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Für einen bestimmten Auftrag können von den AGB abweichende und sie ergänzende Vereinbarungen (nachstehend “Nebenabreden”) getroffen werden. Diese sind nur gültig, wenn sie in Schriftform festgehalten werden und das Einverständnis der Sprachdienstleisterin und des Auftraggebers aus Form und Inhalt eindeutig hervorgeht. Nebenabreden müssen ferner so abgefasst sein, dass eindeutig aus ihnen hervorgeht, welche Punkte der AGB durch sie außer Kraft gesetzt werden. Alle anderen Vereinbarungen der AGB bleiben, vorbehaltlich der Schlussbestimmungen, jeweils in Kraft. Nebenabreden müssen explizit beinhalten, für welchen Auftrag sie gelten.

  • Verweise

Zur Auslegung dieser AGB gelten in folgender Reihenfolge

  • die ÖNORM EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen – Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung
    • die ÖNORM D1202 Übersetzungsverträge in der jeweils gültigen Fassung
  • Umfang der Leistung
    • Die Sprachdienstleisterin erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere Übersetzungen, Lektorat und Korrektorat].
    • Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Sprachdienstleisterin schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
    • Der Auftraggeber verpflichtet sich der Sprachdienstleisterin zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür das Lektorat, Korrektorat oder die Übersetzung verwendet werden, z. B. ob sie
      • für ein bestimmtes Zielland vorgesehen sind,
      • der Information dienen,
      • der Veröffentlichung und Werbung dienen
      • für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen sind,
      • oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem das Lektorat, Korrektorat oder die Übersetzung der Texte durch die damit befasste Sprachdienstleisterin von Bedeutung sind.
    • Ein Auftrag zwischen Sprachdienstleisterin und Auftraggeber kommt dann zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot, in welchem Leistungsumfang und Kosten beschrieben werden, der Sprachdienstleisterin schriftlich bestätigt. Dies kann in Form von E-Mail oder Brief erfolgen.
    • Der Auftraggeber darf das Lektorat, Korrektorat und die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber das Lektorat, Korrektorat oder die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung der Sprachdienstleisterin auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.
    • Lektorat, Korrektorat und Übersetzungen sind von der Sprachdienstleisterin, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
    • Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies der Sprachdienstleisterin bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web-Content-Anwendungen) – dieser den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.
    • Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird von Sprachdienstleisterin keiner Prüfung unterzogen.
    • Die Sprachdienstleisterin hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt sie jedoch Vertragspartnerin des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
    • Der Name der Sprachdienstleisterin darf nur dann dem veröffentlichten Text beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser korrigiert, lektoriert oder übersetzt und keine Veränderungen am Lektorat/Korrektorat oder der Übersetzung – ohne die Zustimmung der Sprachdienstleisterin – vorgenommen wurden.
    • Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.
  • Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
    • Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Sprachdienstleisterin, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind.
    • Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel: Zieltext / Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).
    • Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden, gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.
    • Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.
    • Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
    • Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen die Sprachdienstleisterin ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
    • Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
    • Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
    • Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
    • Wurde zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin eine Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist die Sprachdienstleisterin bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für die Sprachdienstleisterin so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Sprachdienstleisterin hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
  • Termine, Lieferung
    • Der Liefertermin ist zwischen der Sprachdienstleisterin und dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von der Sprachdienstleisterin angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Die angegebene Lieferfrist ist dennoch als Richtwert zu verstehen, da sich sowohl durch die Art des Ausgangsmaterials als auch durch andere Umstände manchmal Verzögerungen ergeben können. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird. 
    • Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Sprachdienstleisterin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Sprachdienstleisterin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.
    • Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z. B. weil er die Unterlagen der Sprachdienstleisterin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht der Sprachdienstleisterin eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Sprachdienstleisterin infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
    • Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt die Sprachdienstleisterin.
    • Erfolgt nach Abgabe des fertigen Werks keine Abnahme oder Reklamation binnen 2 Wochen seitens des Auftraggebers, so gilt das Werk als abgenommen.
    • Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der Sprachdienstleisterin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei der Sprachdienstleisterin. Die Sprachdienstleisterin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
  • Höhere Gewalt
    • Für den Fall der höheren Gewalt hat die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Sprachdienstleisterin Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
    • Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Sprachdienstleisterin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
  • Geheimhaltung/Datenschutz
    • Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
    • Die Sprachdienstleisterin ist verpflichtet, über Inhalt und Form jeglichen Materials, das ihr vom Auftraggeber zum Zweck eines Kostenvoranschlags oder einer Auftragsabwicklung übermittelt wird, gegenüber Dritten strengstes Stillschweigen zu bewahren und das Material selbst auf eine Art zu verwahren und zu verwenden, die Dritten bei Einhaltung eines wirtschaftlich zumutbaren Sicherheitsstandards den Zugang zu diesem Material verwehrt. Anfragen, die nicht zu einem Vertragsverhältnis führten, und die mitgeschickten Materialien werden 14 Tage nach Aussendung des Angebots virtuell gelöscht oder physisch vernichtet. Die Korrespondenz und die Materialien aus abgeschlossenen Aufträgen werden aufbewahrt, um im Fall von Folgeaufträgen eine möglichst breite Basis für Vergleiche und die Herstellung textübergreifender inhaltlicher und formaler Konsistenz zu haben. Auf Wunsch des Auftragsgebers wird die Sprachdienstleisterin jedoch Unterlagen zu früheren Aufträgen und die zugehörige Korrespondenz vernichten. Die aufbewahrten Materialien werden lokal auf dem Arbeitsgerät des Auftragnehmers und auf einem lokalen Backupmedium sowie auf dem Mailserver (über den dort eingestellten Aufbewahrungszeitraum) bzw. in Papierform gespeichert.
    • Die Sprachdienstleisterin ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
    • Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
    • Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. 
    • Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
    • Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn die Sprachdienstleisterin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
  • Haftung und Gewährleistung
    • Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.
    • Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber der Sprachdienstleisterin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
    • Wenn die Sprachdienstleisterin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
    • Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
    • Für Korrektorate, Lektorate und Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Sprachdienstleisterin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. Ergibt sich hierdurch ein Mehraufwand für die Sprachdienstleisterin (z.B. weitere Korrektur-/Lektorats-Durchläufe), sind diese der Sprachdienstleisterin angemessen zu bezahlen.
    • Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keine Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.
    • Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel.
    • Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
    • Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Sprachdienstleisterin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
    • Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
    • Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Sprachdienstleisterin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.4 sinngemäß.
    • Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird die Sprachdienstleisterin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Sprachdienstleisterin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Sprachdienstleisterin vorliegt.
    • Wenn der Ausgangstext mit einem anderen Programm, einer anderen Programmversion oder auf einer anderen Plattform (z.B. Betriebssystem) ertellt wurde als jenen, die die Sprachdienstleisterin für die Bearbeitung des Auftrages verwendet, können einzelne Komponenten in der Formatierung oder Bearbeitungsfunktionen (z.B. Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis etc.) dem Zugriff der Sprachdienstleisterin entzogen sein. Dies gilt nicht als Mangel.
    • Mängel, die sich aus einem nicht ausreichenden Auftrag ergeben (z.B. nur Korrektorat, kein Lektorat), können diese nicht beanstandet werden.
    • Nach Übergabe des Textes durch die Sprachdienstleisterin an den Auftraggeber, sind Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin aus Folgeschäden, die sich aus solch weiterer Verwendung des Textes ergeben könnten, grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Umsetzung von Korrektur- und Gestaltungsempfehlungen, die von der Sprachdienstleisterin nach bestem Gewissen gegeben werden, ist der Auftraggeber letztverantwortlich.
  • Schadenersatz
    • Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch die Sprachdienstleisterin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.
    • Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Sprachdienstleisterin zurückzuführen ist.
    • Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Sprachdienstleisterin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
  1. Eigentumsvorbehalt
    1. Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin.
    1. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung der Sprachdienstleisterin erfolgen.
    1. lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum der Sprachdienstleisterin. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist.
    1. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
  1. Rechte am Material
    1. Die Sprachdienstleisterin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte korrigieren, lektorieren oder übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
    1. Bei urheberrechtlich geschützten Korrekturen, Lektoraten und Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck des Korrektorats, des Lektorats oder der Übersetzung entsprechen.
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. das Lektorat, Korrektorat oder die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Die Sprachdienstleisterin wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse der Sprachdienstleisterin dem Verfahren bei, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
    1. Erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars gehen sämtliche Rechte am gelieferten Text auf den Auftraggeber über.
  1. Zahlung
    1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
    1. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
    1. Ist Abholung vereinbart und wird das Korrektorat, Lektorat oder die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
    1. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
    1. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Sprachdienstleisterin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
  1. 13. Salvatorische Klausel
    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
    1. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
  1. Schriftform
    1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin bedürfen der Schriftform.
  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Die Sprachdienstleisterin ist eine natürliche Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Niederlassung. Die gegenständlichen Dienstleistungen werden in Österreich angeboten und nach österreichischem Recht erbracht. Eine Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen durch AG außerhalb Österreichs erfolgt auf eigene Gefahr.
    1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin.
    1. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
    1. Es gilt österreichisches Recht.